Rechtsprechung
   VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32526
VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579 (https://dejure.org/2012,32526)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.08.2012 - Au 5 K 12.579 (https://dejure.org/2012,32526)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. August 2012 - Au 5 K 12.579 (https://dejure.org/2012,32526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Die hier streitgegenständliche Gewerbeuntersagung des Klägers auf der Grundlage des § 35 GewO gehört jedoch nicht zur Insolvenzmasse, da sie keinen vermögensrechtlichen Charakter besitzt, sondern vielmehr die berufliche Betätigung des Gewerbetreibenden betrifft (HessVGH vom 21.11.2002, GewArch 2004, 162 f.; OVG NRW vom 12.4.2011, Az. 4 A 1449/08 ).

    Eine bei Erlass rechtmäßige Gewerbeuntersagungsverfügung wird, auch wenn sie nach ihrem Regelungsgehalt ein Dauerverwaltungsakt ist, nicht durch nachfolgende insolvenzrechtliche Maßnahmen rechtswidrig (vgl. Hess VGH vom 21.11.2002, NVwZ 2003, 626; VG München vom 31.8.2006 Az. M 16 K 05.6153 ; offen gelassen in BayVGH vom 01.2.2012 Az. 22 C 11.2679 ).

    Die Rechtmäßigkeit dieser auf der Grundlage von Art. 31 Abs. 1 und 2, 36 Abs. 1 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) erlassene Androhung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass § 12 GewO nicht nur bewirkt, dass während der dort genannten Zeitabschnitte keine Gewerbeuntersagungsverfügung erlassen werden darf, sondern ferner, dass auch bei bereits erfolgter Untersagung keine Maßnahmen zur Vollziehung der Verfügung getroffen werden dürfen (vgl. Hess VGH vom 21.11.2002, NVwZ 2003, 626; Marcks in Landmann/Rohmer a.a.O., RdNr. 16 zu § 12; Tettinger/Wank/Ennuschat, Gewerbeordnung Kommentar, 8. Aufl. 2011, RdNr. 10 zu § 12).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Eine Erforderlichkeit besteht nach der Rechtsprechung dann, wenn von dem betreffenden Gewerbetreibenden ein Ausweichen in andere gewerbliche Tätigkeiten zu erwarten ist (BVerwG vom 2.2.1982 Az. 1 CB 2/81 ).

    Durch sein Festhalten an dem tatsächlich ausgeübten Gewerbe hat er seinen Willen bekundet, sich auf jeden Fall irgendwie gewerblich zu betätigen (BVerwG vom 2.2.1982 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Darin liegt eine Umstellung des Klageantrages auf einen Feststellungsantrag, die nicht den Voraussetzungen für Klageänderungen unterliegt (Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, RdNr. 20 zu § 161; OVG NRW vom 1.9.1995 Az. 25 A 150/95 ; BVerwG vom 31.10.1990, NVwZ 1991, 162).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Erledigung der Hauptsache dann anzunehmen, wenn ein außerprozessuales Ereignis dem Klagebegehren die Grundlage entzogen hat und die Klage deshalb für den Kläger objektiv gegenstandslos geworden ist (BVerwG vom 31.10.1990, NVwZ 1991, 162; BVerwG vom 15.8.1988, NVwZ 1989, 48).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es unerheblich für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Klägers ist, ob sich dessen Steuerschulden gemäß § 162 Abgabenordnung (AO) aus geschätzten oder exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergeben (BVerwG vom 29.1.1988 GewArch 1988, 162).

    Die Verletzung von Verpflichtungen, die für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben, insbesondere die Verletzung von steuer- und abgaberechtlichen Verpflichtungen, Verstöße gegen allgemein geltende sozialversicherungsrechtliche Pflichten, können eine erweiterte Gewerbeuntersagung rechtfertigen (BVerwG vom 19.1.1994 Az. 1 B 5/94 ; BVerwG vom 29.1.1988 Az. 1 B 164.87 ).

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Nach dem Regelungszusammenhang von § 35 Abs. 1 und 6 GewO sind spätere Änderungen der Verhältnisse zu Gunsten des Klägers im Rahmen des Antrags auf Wiedergestattung geltend zu machen (vgl. BVerwG vom 23.11.1990, GewArch 1991, 110).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10676/10

    Gewerbetreibender; Insolvenz; gewerbebezogene Unzuverlässigkeit; steuerrechtliche

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Vielmehr liegt Erforderlichkeit schon dann vor, wenn - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen, die ein Ausweichen auf solche Tätigkeiten begrifflich ausschließen (vgl. OVG RhPf vom 3.11.2010 Az. 6 A 10676/10, GewArch 2011, 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2009 - 4 A 3724/06

    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens als Unterbrechung eines gegen eine

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Sie soll den Schuldner anhalten, seine nicht die Insolvenzmasse betreffende Verpflichtung zur Einstellung des Gewerbes zu erfüllen (vgl. OVG NRW vom 23.11.2009 Az. 4 A 3724/06 ).
  • VGH Bayern, 01.02.2012 - 22 C 11.2679

    Prozesskostenhilfe; Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Gewerbeuntersagung;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Eine bei Erlass rechtmäßige Gewerbeuntersagungsverfügung wird, auch wenn sie nach ihrem Regelungsgehalt ein Dauerverwaltungsakt ist, nicht durch nachfolgende insolvenzrechtliche Maßnahmen rechtswidrig (vgl. Hess VGH vom 21.11.2002, NVwZ 2003, 626; VG München vom 31.8.2006 Az. M 16 K 05.6153 ; offen gelassen in BayVGH vom 01.2.2012 Az. 22 C 11.2679 ).
  • VG München, 31.08.2006 - M 16 K 05.6153
    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Eine bei Erlass rechtmäßige Gewerbeuntersagungsverfügung wird, auch wenn sie nach ihrem Regelungsgehalt ein Dauerverwaltungsakt ist, nicht durch nachfolgende insolvenzrechtliche Maßnahmen rechtswidrig (vgl. Hess VGH vom 21.11.2002, NVwZ 2003, 626; VG München vom 31.8.2006 Az. M 16 K 05.6153 ; offen gelassen in BayVGH vom 01.2.2012 Az. 22 C 11.2679 ).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
    Vielmehr ist auf die im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses verwirklichten Unzuverlässigkeitstatbestände abzustellen (BVerwG vom 2.2.1987, BVerwGE 65, 1; BVerwG vom 9.4.1997, GewArch 1999, 72 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

  • BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1995 - 25 A 150/95

    Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Vertriebener; Erledigung der Klage

  • VG Regensburg, 22.11.2012 - RN 5 K 12.26

    Kein Eintritt der Sperrwirkung des § 12 GewO, wenn die Voraussetzungen des § 12

    Im Ergebnis bedeutet dies, dass § 12 GewO den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nicht verschiebt, so dass eine zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung rechtmäßige Gewerbeuntersagung nicht durch die spätere Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO oder die spätere Einleitung eines Insolvenzverfahrens rechtswidrig wird (so auch: Tettinger/Wank/Ennuschat a.a.O., § 12 Rnr. 14; VG Augsburg vom 16.8.2012, Az. AU 5 K 12.579 ; VG München vom 31.8.2006, Az. M 16 K 05.6153 und wohl auch BayVGH vom 5.5.2009, Az. 22 BV 07.2776 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht